75 Jahre Grundgesetz, das ist in der Tat ein Grund zu feiern. „Die Grundrechte unserer Verfassung sind gerade für Minderheiten die Grundlage für ein freies Leben. Gerade in den letzten 20 Jahren hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bürgerrechte von Lesben, Schwulen, Trans*, Bi- und Intersexuellen massiv vorangebracht“, so Michael Kauch, Bundesvorsitzender von LiSL, der liberalen LSBTIQ-Organisation. „Damit das auch in stürmischen Zeiten so bleibt, brauchen wir eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität.“

Andre Lehmann, stellvertretender LiSL-Bundesvorsitzender, spricht für die FDP-nahe Organisation heute auf der Kundgebung für eine Ergänzung von Artikel 3. Er hebt hervor, dass dies keine Kosmetik sei: „Denn auf der Grundlage des gleichen Grundgesetzes hatte das Verfassungsgericht in den 50er Jahren noch die Strafbarkeit von Homosexualität für grundgesetzkonform erachtet. Das jetzige Verständnis des Artikels 3 muss in den Wortlaut der Verfassung.“

Lehmann kritisierte in diesem Zusammenhang die CDU/CSU: „Die Blockade der Union gegenüber der Grundgesetz-Änderung muss endlich ein Ende haben.“